Theonia Barrierefreiheits-Nutzungsbedingungen

  1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Barrierefreiheits-Nutzungsbedingungen („Barrierefreiheitsbedingungen“) legen die Verpflichtungen und Einschränkungen von Theonia hinsichtlich der Barrierefreiheit in Bezug auf ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites, mobiler Anwendungen und anderer E-Commerce-Plattformen, die unter der Marke Theonia innerhalb der Europäischen Union („EU“) betrieben werden, fest.

 

Diese Barrierefreiheitsbedingungen sollen die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung der Europäischen Union, einschließlich der Richtlinie (EU) 2019/882 (der „Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ oder „EAA“), wie sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt und durchgesetzt wird, sowie aller damit verbundenen Normen wie EN 301 549, gewährleisten.

 

Diese Barrierefreiheitsbedingungen gelten ausschließlich für digitale Dienste, die direkt von Theonia betrieben werden. Sie erstrecken sich nicht auf verkaufte physische Waren, noch auf Integrationen, Dienste oder Inhalte Dritter, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Theonia liegen.

  1. Konformitätsrahmen

Theonia ist bestrebt, ihre digitalen Dienste an Folgendem auszurichten:

  1. Den Anforderungen des EAA ab dem 28. Juni 2025;
  2. Den relevanten Bestimmungen der EN 301 549 (die die WCAG 2.1 Level AA Kriterien beinhaltet); und
  3. Allen zusätzlichen verbindlichen Barrierefreiheitsverpflichtungen, die durch anwendbares nationales Recht auferlegt werden.

Keine Gewähr für vollständige Einhaltung. Obwohl Theonia angemessene Maßnahmen ergreift, um diese Anforderungen zu erfüllen, sichert Theonia nicht zu oder gewährleistet, dass ihre Dienste in jeder Hinsicht, jederzeit, auf allen Plattformen oder in Verbindung mit allen assistierenden Technologien vollständig barrierefrei sind.

  1. Haftungsbeschränkungen

Unbeschadet geltenden Rechts lehnt Theonia ausdrücklich die Verantwortung für Barrierefreiheitsprobleme ab, die sich ergeben aus:

  1. Inhalte oder Dienste Dritter: Plug-ins, Zahlungsabwickler, eingebettete Medien, Karten oder andere externe Tools oder Inhalte, die nicht von Theonia entwickelt oder gewartet werden;
  2. Benutzergeräte oder Software: Inkompatibilitäten aufgrund veralteter Browser, nicht unterstützter Betriebssysteme oder assistiver Technologien, die außerhalb der aktuellen Industriestandards liegen;
  3. Alte Materialien: Archivierte oder historische Inhalte, die vor den aktuellen Barrierefreiheitsstandards erstellt wurden;

Unverhältnismäßige Belastung: Jede Anforderung, die eine rechtlich anerkannte unverhältnismäßige Belastung für Theonia darstellt, unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, der verfügbaren Ressourcen und der Marktbedingungen.

  1. Feedback und Kontaktverfahren

Theonia unterhält einen Kanal, über den Benutzer barrierefreiheitsbezogenes Feedback oder Anfragen einreichen können. Einreichungen können per E-Mail an accessibility@theonia.eu erfolgen.

  1. Theonia wird solches Feedback innerhalb einer angemessenen Frist prüfen, ist jedoch nicht verpflichtet, spezifische Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.
  2. Theonia kann nach eigenem Ermessen, wo dies machbar ist, alternative Zugangsmöglichkeiten zu Inhalten bereitstellen.
  3. Mitteilungen müssen in gutem Glauben erfolgen; Theonia behält sich das Recht vor, unzumutbare oder missbräuchliche Anfragen zu ignorieren oder abzulehnen.
  1. Überwachung und Überprüfung

Theonia führt regelmäßig interne Überprüfungen ihrer digitalen Dienste hinsichtlich der geltenden Standards durch. Solche Überprüfungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und stellen keine Gewährleistung der Konformität dar. Theonia kann ihre Barrierefreiheitsmaßnahmen nach eigenem Ermessen aktualisieren oder ändern, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Durchsetzung und Rechtsbehelfe

Nichts in diesen Barrierefreiheitsbedingungen ist so auszulegen, dass es vertragliche Rechte zugunsten von Nutzern oder Dritten begründet. Nutzer behalten alle Rechte und Rechtsbehelfe, die ihnen nach geltendem Recht zustehen, einschließlich des Rechts, Beschwerden bei den benannten nationalen Durchsetzungsstellen einzureichen.

 

Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet Theonia nicht für indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden, die sich aus Barrierefreiheitsfragen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Reputationsschaden.

  1. Rechtevorbehalt

Theonia behält sich das Recht vor:

  1. Digitale Funktionen, Dienste oder Inhalte, einschließlich barrierefreiheitsbezogener Funktionen, ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zurückzuziehen;
  2. Sich auf gesetzliche Ausnahmen oder Beschränkungen zu berufen, die im Rahmen des EAA oder nationalen Rechts vorgesehen sind, einschließlich Bestimmungen über eine unverhältnismäßige Belastung;
  3. Diese Barrierefreiheitsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, um Änderungen in Gesetzgebung, Technologie oder Geschäftspraktiken widerzuspiegeln.
  1. Anwendbares Recht

Diese Barrierefreiheitsbedingungen unterliegen den Gesetzen Belgiens und sind gemäß diesen auszulegen, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzbestimmungen, die im Wohnsitzland eines Nutzers innerhalb der EU gelten.

  1. Zuletzt aktualisiert

Diese Barrierefreiheitsbedingungen wurden zuletzt am 9. September 2025 aktualisiert und ersetzen alle früheren Erklärungen oder Richtlinien bezüglich der Barrierefreiheit, die von Theonia herausgegeben wurden.

  1. Streitbeilegung

10.1.Verhandlung und interne Eskalation

Jede Streitigkeit, jeder Anspruch oder jede Auseinandersetzung, die sich aus diesen Barrierefreiheitsbedingungen oder aus Barrierefreiheitsmaßnahmen oder -verpflichtungen von Theonia im Allgemeinen ergibt oder damit zusammenhängt (zusammenfassend „Barrierefreiheitsstreitigkeiten“ genannt), ist zunächst schriftlich an Theonia unter legal@theonia.eu zu richten. Die Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, die Angelegenheit innerhalb von 30 Kalendertagen nach Benachrichtigung durch Verhandlungen nach Treu und Glauben gütlich beizulegen.

10.2.Schiedsverfahren

Wird eine Barrierefreiheitsstreitigkeit nicht durch Verhandlungen innerhalb der oben genannten Frist beigelegt, wird sie endgültig durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß der zum Zeitpunkt der Streitigkeit geltenden Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („ICC“) durch einen gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter beigelegt.

  1. Sitz des Schiedsverfahrens: Brüssel, Belgien
  2. Sprache: Englisch
  3. Anwendbares Recht: Die Gesetze Belgiens, unbeschadet zwingender EU-Verbraucherschutzgesetze, die auf den Wohnsitz des Nutzers anwendbar sind.

Der Schiedsspruch ist für die Parteien endgültig und bindend und in jedem zuständigen Gericht vollstreckbar.

10.3.Gerichtsverfahren

Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Theonia das Recht vor, ein Verfahren vor den zuständigen Gerichten Belgiens (oder, falls erforderlich, vor den Gerichten des EU-Mitgliedstaates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers) einzuleiten, um:

  1. einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen,
  2. Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen, oder
  3. unbezahlte geschuldete Beträge einzufordern.

10.4.Verzicht auf Sammelklagen

Soweit gesetzlich zulässig, werden alle Streitigkeiten bezüglich der Barrierefreiheit ausschließlich auf individueller Basis und nicht im Rahmen einer Sammel-, Kollektiv-, konsolidierten oder repräsentativen Klage geführt.

10.5.Verjährung von Ansprüchen

Jede Streitigkeit bezüglich der Barrierefreiheit muss innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Entstehung des Klagegrundes geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist verjähren solche Ansprüche endgültig, es sei denn, eine längere Frist ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.